Logopädie ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene (ab 18 Jahren) eine 10-prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 Euro. Kinder sind zuzahlungsbefreit. Für chronisch Kranke oder soziale Härtefälle besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) für Sprachtherapie. Privatpatienten benötigen ein Privatrezept.
Folgende Ärzte können Ihnen eine logopädische Behandlung verordnen:
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Haben Sie eine Verordnung vom Arzt erhalten, vereinbaren Sie einen Termin im
sprachwerk – Praxis für Logopädie.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 09131 – 92 44 922 !